Rotenhain.de

Benutzungsordnung Kinder-, Jugend- und Freizeitanlage Rotenhain

gültig ab 01.01.2009:

1. Miete Kinder-, Jugend- und Freizeitanlage (Zeltplatz inkl. Duschhaus):  
1.1. (Mindestbelegung in der Ferienzeit 50 Personen) Übernachtung je Person und Nacht (bis 4 ÜN): 4,00€
1.1.1. Zuschlag für Alleinbenutzung je Person und Übernachtung: 0,50€
1.2. (Mindestbelegung in der Ferienzeit 50 Personen) Übernachtung je Person und Nacht (ab 5 ÜN): 3,00€
1.2.1. Zuschlag für Alleinbenutzung je Person und Übernachtung: 0,50€
1.3.  Mindestbeitrag bis 50 Personen. je Übernachtung (Eine Mehrfachbelegung bis max 250 personen ist möglich):  200,00€
     
2. Sondernutzung Jugendraum u. Küchenbenutzung, einschl. überdachte Aktionsfläche und Sanitäreinrichtungen und 10 Stück Festzeltgarnituren  
2.1. je angefangener Kalendertag 40,00€
     
3. Allgemeine Kosten*:  
3.1. Stromkosten  0,45€/kWh
3.2. Gas (Warmwasser, Heizung):  0,50€/0,1m³
3.3. Wasser (einschl. Abwasser):  5,50€/m³
3.4.  Telefon- und Internetkosten je Tag  4,00€
     
4. Müllgebühren*:
4.1.  Mindestgebühr (eine Nacht auf dem Zeltplatz - fällt immer an): 25,00€
4.2.  pro Person und Übernachtung: 0,15€
     
5. Endreinigung - Aufräumarbeiten - Reparaturen etc.  
5.1. Endreinigung (Sanitär, Jugendraum, Duschhaus etc.) pauschal: 50,00€
5.2. Evtl. Müllsortierugn, Beseitigung von möglichen Schäden, Zeltplatz aufräumen, je angefangene Stunde und Person (zzgl. Materialkosten):  35,00€
     
6. Ausfallgebühren:
6.1.  (Abmeldung / Rücktritt von mehr als 1 Monat vor Beginn der Maßnahme): bis zu 250,00€
6.2.  (Abmeldung / Rücktritt von weniger als 1 Monat vor Beginn der Maßnahme):  bis zu 500,00€
     
7. Sondervereinbarungen (gewerbliche Nutzung, Großveranstaltungen etc.):  
  evtl. Sondervereinbarungen (z.B. Pauschalpreisvereinbarung etc.) bedürfen der Schriftform (Vertrag).  
     
8. Haftung:  
  Der/die verantwortliche Mieter/in haftet für Schäden, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben.   
     
9. Nutzungsdauer / An- und Abreise:  
  Kann individuell festgelegt werden, grundsätzlich gilt jedoch für die Anreise ab 14Uhr und für die Abreise bis 12Uhr (Plätze und Gebäude müssen bis dahin komplett geräumt und besenrein verlassen sein).  
     
10.  Die Belegung der Freizeitanlage umfasst:  
10.1.  Die Nutzung des Freizeitgeländes inkl. Spielflächen, Grillstellen und Duschhaus, sowie die zum zelten zugewiesenen Wiesenflächen.   
10.2.  Den Jugendraum mit Küche, einschließlich der sanitären Einrichtungen und der überdachten Aktionsfläche (ca. 200m²).   
10.3.  Außerdem die Nutzung des Regieraums (Hütte) inkl. Telefon, Internet und Kühlschrank.   
     
11.  Mitzubringen sind:  
  Geschirrtücher, Spültücher, Spülmittel (für Spülmaschine nicht erforderlich), Toilettenpapier, Putzmittel (Putzgeräte sind vorhanden).   
     
12. Sonstiges:  
  Für die Gestellung von diversem Material (Schläuche, Kabel, Hockerkocher,Töpfe etc.) ist im Voraus (vor Belegung) eine pauschale Kaution i. H. v. 150,00€ zu hinterlegen. Von dieser Pauschale können nach ordnugsgemäßer Rückgabe vor Abreise bis zu 20% Nuztzungsentschädigung einbehalten werden.   
     
13. Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2009 in Kraft. Nutzungsvereinbarungen, die bis zur Beschlussfassung dieser neuen Gebührenordnung bereits getroffen wurden, bleiben hiervon unberührt.  


 

Rotenhain, im September 2008, Hubertus Limbach, Ortsbürgermeister

 

*) vorbehaltlich evtl. Preisanänderungen seitens der Energieträger bzw. Entsorgers

(C) 1997-2024 Rotenhain.de - Alle Rechte vorbehalten.